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Martinstollen

der Martinstollen ist im Bereich zwischen Schauraum, Schutzhütte und Arbeiterkaue frei begehbar

Der äußerste Abschnitt des 2.200 m langen Martinstollens ist auf einer Länge von ca. 130 m beleuchtet und frei begehbar › Durchgang auf eigene Verantwortung. Der Stollen hat zwei Mundlöcher (Ein- bzw. Ausgänge), eines befindet sich neben dem Schauraum, eines bei der Ruine der Arbeiterkaue am Platz vor der Schutzhütte. Es besteht Helmpflicht, da einige Stellen weniger als 1,80 m hoch sind. Bei jedem der beiden Mundlöcher hängen mehrere Helme, die Besucher können diese benutzen und beim Ausgang wieder ablegen. Beim Gehen im Stollen ist einige Vorsicht geboten, da durch Geleise und Schwellen Stolpergefahr besteht. Von den Wänden tropft Wasser und am Boden kann es nass und rutschig sein. Kleinere Kinder sollten an der Hand und Hunde an der Leine geführt werden.

Skizze des begehbaren Abschnittes

Hinweise am Mundloch

Infopunkt Martinstollen